Die Lehrerausbildung in NRW wird in der ersten Phase an den Universitäten und Hochschulen des Landes durchgeführt. Für die zweite Phase sind die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zuständig, die Lehrananwärter/innen und Studienreferendare/innen in einer zweijährigen Ausbildung begleiten. Dabei wirken Ausbildungsschulen und Seminare gleichgerechtigt zusammen.
Im Bildungsportal des Ministeriums finden Sie ausführliche Informationen über die Lehrerausbildung in der 2. Phase.
- Eine Reihe von Zentren sind unter einem Portal im Internet erreichbar.
Infektionsschutzgesetz
Wichtig für alle Lehrkräfte an Schulen, also auch für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter ist das Infektionsschutzgesetz. Insbesondere die §§ 33-36 sind zu beachten. Sie finden dieses Gesetz hier. [129 KB]