Für die Ausbildung ist die OVP in der Fassung [49 KB]
vom 11. November 2003 gültig. Die Verwaltungsvorschriften [55 KB]
[22 KB] dazu wurden am 30.4.2004 erlassen. Diese Fassung der OVP gilt letztmalig für den Ausbildungsjahrgang 2.2011.
Vom Jahrgang 11.2011 an gilt eine neue OVP (verabschiedet am 10.04.2011), die auf der Seite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung abgerufen werden kann.
Für sogenannte "Seiteneinsteiger" ist am 6.10.2009 (geändert am 10.4.2011) eine Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) erlassen worden, die auf der Seite des Ministeriums einsehbar ist.