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Seminarstrukturreform in NRW

Am 1.2.2004 trat in NRW eine neue Struktur der Studienseminare in Kraft. Auf der Basis eines im Jahr 2000 erstellten Gutachtens der Kienbaum-Unternehmensberatung wurden in NRW die Studienseminare als Ausbildungsinstitutionen eingerichtet, die unter einem Dach mehrere Ausbildungsgruppen unterschiedlicher Lehrämter vereinen. Ziel der Reform ist zum einen eine Kostenersparnis, zum andern eine größere Flexibilität bei der Einrichtung von Ausbildungsgruppen, je nach dem lehramtsspezifischen Bedarf. Außerdem trägt die Strukturreform der Neufassung des LABGs im Jahr 2003 (Lehrerausbildungsgesetz) Rechnung, mit der sich das Land NRW von der Stufenlehrerausbildung verabschiedet hat und zu der schulformspezifischen Lehramtsausbildung zurückgekehrt ist. Das bedeutet, dass es in Zukunft nur die Lehrämter für Grund-, Haupt- und Realschule, für das Gymnasium und die Gesamtschule sowie für das Berufskolleg geben wird. Außerdem kann das Lehramt für Sonderpädagogik angestrebt werden. Eine Geschäftsordung regelt die Leitungs- und Ausbilderfunktionen und Mitbestimmungsstrukturen.
Für alle Studienseminare verbindlich ist eine Rahmenvorgabe, das Standards für die Ausbildung festlegt.