Die Leiterinnen und Leiter der Seminare haben folgende Zuständigkeitsbereiche:
- Selbstständige Wahrnehmung der lehramtsbezogenen ausbildungsfachlichen Aufgaben in ihrem Seminar
- Steuerung und Koordinierung der Arbeitsabläufe
- Festlegung der Arbeitsziele unter Einbeziehung der dem Seminar zugewiesenen Fachleiterinnen und Fachleiter sowie den mit besonderen Aufgaben Beauftragten
- Mitwirkung bei der Entwicklung, Fortschreibung und Evaluation des Studienseminarprogramms
- Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen
- Koordination mit den Ausbildungsschulen
- Vertretung des Seminars nach außen in den lehramtsbezogenen ausbildungsfachlichen Angelegenheiten