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Allgemein:
Der Förderverein des ZfsL informiert über Leitung und Verwaltung des ZfsL und der einzelnen Seminare. Sie können sich über die Lage des ZfsL sowie über wichtige Termine erkundigen und erfahren, wie Sie Kontakt aufnehmen können. Für die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, für die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie für die Schulen stehen gängige Formulare und Links bereit.
Wer einen Einblick in das Ausbildungskonzept des ZfsL erhalten möchte, kann auf das Programm zugreifen.
Für alle, die zum 1.11.2011 ihren Dienst am ZfsL antreten wollen, ist folgender Hinweis wichtig:
Die neue OVP bestimmt in § 48:
"Folgen des Nichtantritts im Vorbereitungsdienst
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund (§ 5 Absatz 2 Satz 5) nicht antreten, werden in einem etwaigen Zulassungsverfahren des nächsten Einstellungstermins nicht berücksichtigt."
Diese Bestimmung bezieht sich nur auf Absolventen von Fächern, die einem Zulassungsverfahren nach §§ 41 ff OVP unterliegen. Zum 1.11. wird jedoch kein Zulassungsverfahren durchgeführt. Daher muss kein Absolvent befürchten, er werde für den nächsten Termin gesperrt, wenn er den ihm zugewiesenen Platz nicht annimmt.