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Die Lehrerausbildung in NRW wird in der ersten Phase an den Universitäten und Hochschulen des Landes durchgeführt. Für die zweite Phase sind die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zuständig, die Lehrananwärter/innen und Studienreferendare/innen in einer zweijährigen Ausbildung begleiten. Dabei wirken Ausbildungsschulen und Seminare gleichgerechtigt zusammen.
Im Bildungsportal des Ministeriums finden Sie ausführliche Informationen über die Lehrerausbildung in der 2. Phase.

Infektionsschutzgesetz

Wichtig für alle Lehrkräfte an Schulen, also auch für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter ist das Infektionsschutzgesetz. Insbesondere die §§ 33-36 sind zu beachten. Sie finden dieses Gesetz hier. [129 KB]