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§ 33 OVP (1) „In der Hausarbeit soll sich der Prüfling systematisch mit einem Gegenstand seiner pädagogischen Praxis auseinandersetzen und zeigen, dass er fähig ist, Konzepte für die Anwendung in der Schule zu entwickeln. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bestimmen im Einvernehmen mit der oder dem als Erstgutachterin oder als Erstgutachter gewählten Seminarausbilderin oder Seminarausbilder und gegebenenfalls der zuständigen Ausbildungslehrerin oder dem Ausbildungslehrer das Thema der Hausarbeit. Es muss sich auf mehrere der Lehrerfunktionen beziehen und in Zusammenhang mit eigenem Unterricht oder mit außerunterrichtlichen Handlungsfeldern stehen. (...) (3) Für die Anfertigung der Hausarbeit stehen drei Monate zur Verfügung, die mit der Mitteilung des Themas an das Prüfungsamt beginnen. Ihr Umfang soll 30 Seiten nicht überschreiten. (...) (5) (...) Das Gutachten muss der Art der Hausarbeit angemessen sein und den Grad selbständiger Leistung bewerten sowie Vorzüge und Mängel deutlich bezeichnen. (...)“ |
| siehe hierzu Prüfungsamt... |
Begriffsklärungen
Gegenstand seiner pädagogischen Praxis kann heißen:
Auseinandersetzung mit
einer Problemsituation des eigenen Lehrerhandelns,einer Problemsituation des eigenen (Fach)Unterrichts, konkreten (fach-)didaktischen und /oder methodischen Möglichkeiten und Anregungen (vorgefundene oder eigene Ideen), pädagogischen Standardsituationen.
In einer pädagogischen Situation realisieren sich folgende Bezüge:
inhaltliche (fachliche, didaktische, erzieherische), organisatorische (unterrichtliche, außerunterrichtliche, schulische und außerschulische), personelle (selbstbezogene, schülerbezogene, kollegenbezogene, elternbezogene).
Der gewählte Gegenstand muss einer Herausforderung an mindestens zwei Lehrerfunktionen bieten.
Systematisch ist eine Auseinandersetzung dann, wenn eine Situation kriteriengeleitet und methodenorientiert bearbeitet wird.
Der Begriff Konzepte ist im Rahmen der OVP so zu verstehen, dass situationsbezogene und individuelle Handlungsmöglichkeiten für die eigene Praxis bzw. für das jeweilige Schulprogramm oder -profil entwickelt und dargestellt werden.
Hierdurch wird auch die Anwendung in der Schule gesichert. Die Anwendung selbst muss nicht dokumentiert werden, es sei denn, sie ist Gegenstand der Hausarbeit. Es müssen jedoch Handlungsmöglichkeiten für die schulische Praxis aufgezeigt werden
Aus Gründen der Vergleichbarkeit sollen pro Seite etwa 2500 Zeichen (einschl. Leerzeichen) bei wissenschaftlich üblicher Seiteneinrichtung zur Anwendung kommen (30 Seiten).
Themenfindung und Beratung
Zeitablauf
Allgemeine Erstinformation bei der Vorstellung der Gesamtplanung von Ausbildung und Prüfungsablauf oder zu Beginn des 2. Ausbildungshalbjahres. Im Laufe des 2. Ausbildungshalbjahres Vertiefung der Erstinformation mit Hinweis einerseits auf die geringere Gewichtung der HA als Prüfungsleistung (10 % der Gesamtnote, keine Wertung für das Fach), andererseits auf die Bedeutung des Themenfindungsprozesses für die Schärfung des professionellen Blicks auf Schulwirklichkeit und auf komplexe Lernsituationen. Die Einzelberatung erfolgt dialogisch durch die Seminarausbilderin oder den Seminarausbilder, die bzw. der als Erstgutachterin bzw. als Erstgutachter tätig werden soll. Es wird empfohlen, über die Beratung ein Ergebnisprotokoll zu erstellen. Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter besitzt das Recht, ihre/n oder seine/n Erstgutachterin oder Erstgutachter aus dem Kreis der Seminarausbilder zu wählen.
Prozess
Wegen der geforderten und zu bewertenden Selbständigkeit der Leistung der Kandidatin/des Kandidaten soll sich die Beratung durch die Seminarausbilder auf folgende Aspekte beschränken:
für beachtenswerte Situationen sensibilisieren, Vorschläge der Referendare hinterfragen, individuelle Lösungen unterstützen, Grenzen der Machbarkeit eines Themas aufzeigen, das Themenverständnis der Berater erkennbar werden lassen, allgemeine Gliederungsmöglichkeiten und formale Anforderungen deutlich machen, auf Tauglichkeit als Leistungsnachweis in der Berufseignungsprüfung hinweisen, Beurteilungskriterien transparent machen.
Bei dem Prozess der Themenbestimmung kommt dem Ausbilder eine besondere Verantwortung für die Begrenzung und Fokussierung des Themas zu. Die Forderung der Rechtsverordnung, dass die Lehramtsanwärterinnen und die Lehramtsanwärter im Einvernehmen mit den gewählten Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern das Thema der Hausarbeit bestimmen, bedeutet in der Praxis:
Die Entscheidungsfreiheit und die Verantwortung für das Thema liegen bei der Kandidatin/dem Kandidaten. Das Einvernehmen bezieht sich auf den Verfahrensschritt der Bestimmung des Themas; es muss nachgewiesen werden (s. Formular zur Themenstellung). Es darf nur aus schwerwiegenden Gründen verwehrt werden. Die Entscheidung muss begründet sein, sie unterliegt wie alle Prüfungsentscheidungen den Grundsätzen einer angemessenen Anwendung des Ermessensspielraumes, frei von sachfremden Erwägungen.
Gliederung der Hausarbeit
Folgende Gliederungspunkte erscheinen sinnvoll:
Darlegung der Herkunft, des Anlasses und/oder Kontextes des ThemasEntfaltung des Themas (Zielvorstellung/Erkenntnisinteresse, Eingrenzung, Situationsbezug, Problemgehalt, aktuelle Diskussion, explizit gemachter Bezug auf mindestens zwei Lehrerfunktionen), Bearbeitung des Themas, Abschlussbetrachtung ( Lösungsvorschläge/Handlungsalternativen incl. Kriterien zur Evaluation, kritische Aspekte, Konsequenzen, Erkenntnisgewinn, Umsetzbarkeit/Generalisierbarkeit, Konsequenzen auf/Umsetzung durch die Lehrerfunktionen, …)
Beurteilung und Bewertung
Über den Grad der selbständigen Leistung hinaus bieten sich folgende Gesichtspunkte an:
Ausprägung der Fähigkeit der Studienreferendarinnen und Studienreferendare,eine für sie bedeutsame Situation ihrer pädagogischen Praxis vor dem Hintergrund ihres Verständnisses zu analysieren,aus der Situationsanalyse eine begrenzte, sachgerechte und plausible Aufgabenstellung zu entwickeln,realisierbare Perspektiven zur Bewältigung der gestellten Aufgaben zu entfalten,einen eindeutigen Bezug zu den mind. 2 Lehrerfunktionen herzustellen,ihre Gedanken verständlich, differenziert, geordnet und argumentativ geschlossen darzulegen,die Formalkriterien einzuhalten.